Allgemeine Geschätsbedingungen

1. Allgemeines
CTG Catering Service erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende Catering-Dienstleistungen. CTG Catering Service übernimmt in keiner Form die Funktion eines Veranstalters. Veranstalter und somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber. Der Veranstalter hat sich um entsprechende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu bemühen.

2. Offerte und Bestätigung

Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet CTG Catering Service dem Kunden eine detaillierte Offerte betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden Catering-Dienstleistungen. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt CTG Catering Service dem Kunden die Bestellung. Eine Vereinbarung kommt zustande sobald CTG Catering Service ein vom Kunden rechtsgültig unterzeichnetes und datiertes Doppel der Bestätigung zurückerhalten hat.

3. Aenderung der Bestellung
Werden nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten Bestätigung bei CTG Catering Service vom Kunden noch Aenderungen gewünscht, hat der Kunde - sofern er vom CTG Catering Service eine bereinigte Bestätigung erhalten hat - diese zu unterzeichnen und an CTG Catering Service zu retournieren.
Veränderungen der Zahl der am Anlass teilnehmenden Personen können in den drei letzten Arbeitstagen vor der Veranstaltung nicht mehr vorgenommen werden.

4. Vorauszahlung
Übersteigt die bestellte Catering-Dienstleistung den Gegenwert von SFr. 2'000.00, hat der Kunde einen von CTG Catering Service festzulegenden, mindestens jedoch 50% des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung/Offerte betragenden Betrag als Vorauszahlung zu leisten. Die Vorauszahlung muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass auf das Konto von CTG Catering Service gutgeschrieben worden sein.
Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgerecht ist CTG Catering Service berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten oder aber am Vertrag festzuhalten und auf die Catering-Dienstleistung, gegebenenfalls unter Geltendmachung von Schadenersatz zu verzichten.

5. Annullierung
Bei Annullierung einer Bestellung durch den Kunden bis 6 Arbeitstage vor dem Anlass sind vom Kunden 50% des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung/Offerte, bei später erfolgender Annullierung 100% dieses Bestellwertes zu entrichten.

6. Infrastruktur von Lokalitäten und Gelände
Der Kunde ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wor die Catering-Dienstleistung von CTG Catering Service zu erfolgen hat, den Anforderungen von CTG Catering Service entsprechen. Insbesondere hat der Kunden CTG Catering Service rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wo die Zufahrt erschwert ist oder das Gebäude über keinen Lift verfügt.
Im weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich das die erforderlichen Installationen (Strom, fliessenden warmes und kaltes Wasser) in üblicher gebrauchsfähiger Form vorhanden sind.
Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering-Dienstleistung infolge ungenügender Infrastruktur als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn bloss eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung durch CTG Catering Service möglich ist.

7. Verspätete Anlieferung, Verzögerungen
Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten vereinbart. CTG Catering Service übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses.

8. Retourmaterial
Wird seitens CTG Catering Service Retourmaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche etc.), ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Material vollständig und nicht beschädigt zurückgegeben wird. Verluste gehen zu Lasten des Kunden.

9. Reinigung
Das Mietmaterial wird in sauberem Zustand geliefert. Nicht oder schlecht gereinigtes Material wird zum Stundenansatz von Fr. 60.00 gereinigt und verrechnet. Dies gilt für sämtliches Mietgut inkl. Transportbehälter. Über den Sauberkeitszustand entscheidet CTG Catering Service. Fehlendes oder defektes Material wird durch CTG Catering Service ersetzt oder repariert und entsprechend in Rechnung gestellt. Fremd-Ersatz wird nicht angenommen.

10. Rechnungstellung, Barzahlung
Nach Durchführung des Anlasses erhält der Kunde von CTG Catering Service eine Rechnung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal, durch Gäste direkt vorgenommene Bestellungen), allfällige Verluste bei Retourmaterialien und die geleistete Anzahlung ausgewiesen werden.
Die Rechnung ist innert 10 Tagen ohne Abzug eines Skontos zu begleichen. Verspätete Zahlungen werden mit einem Verzugszins von 10% nachbelastet. CTG Catering Service ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Pfäffikon ZH.

CTG Catering, Schlossrain 4, CH-8335 Hittnau